Für den erforderlichen Wohnungsbau werden auch im städtischen Raum zunehmend bestehende Freiflächen genutzt – Bebauungsplan im Stadtteil Braunschweig-Hondelage.

Hier zum Download eine lesenswerte Broschüre zu neuen Instrumenten der Bauland-Aktivierung mit dem Fokus Innenentwicklung.

BAULEITPLANUNG

Neben der Änderung von Flächennutzungsplänen sind wir vor allem in der verbindlichen Bauleitplanung tätig, in der unser Spektrum von Satzungen bis hin zu Neuausweisungen von Bebauungsplänen mit komplexen planungsrechtlichen Problemlagen reicht. 

Durch die interdisziplinäre Zusammensetzung unseres Teams können wir erforderliche Eingriffsregelungen, Grünordnungspläne sowie Umweltberichte selbst erstellen. Damit wird eine effizient abgestimmte Arbeitsweise sichergestellt. 

In den meisten Fällen übernehmen wir auch die Durchführung der Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange. Bei Bedarf unterstützen wir die Kommunen auch im weiteren formalen Vorgehen oder bei notwendigen vertraglichen Vereinbarungen.

Unsere Planwerke im Rahmen der Bauleitplanung erstellen wir im Format X-Planung (XPlanGML), das für Daten der Raum- und der Bauleitplanung seit 2023 den bundesweit einheitlichen digitalen Standard darstellt. 

 

 

 

Bebauungspläne der Innenentwicklung

In zunehmenden Maße sind wir planerisch mit Bebauungsplänen gem. § 13a BauGB befasst, die eine Wiedernutzung oder eine Nachverdichtung von Flächen innerhalb der geschlossenen Ortslage beinhalten. 

Wesentliches Ziel der Nachverdichtung ist es, neuen Wohnraum zu schaffen und die gewachsene Struktur des Ortskernes aufzuwerten. Im Sinne einer doppelten Innentwicklung regen wir dabei gleichzeitig an, die verbleibenden privaten oder öffentlichen Grünflächen aufzuwerten, um neben den ökologischen Auswirkungen auch die Lebensqualität im Wohnumfeld zu steigern. 

Das städtebauliche Ziel der Nachverdichtung findet seinen Ursprung in einem der zentralen planerischen Grundsätze im Baugesetzbuch. Zudem stimmt es mit den regional- und landesplanerischen Zielen und Grundsätzen der nachhaltigen Siedlungsentwicklung überein.

Mitunter stellen auch Vorhaben zur Nachverdichtung komplexe Verfahren dar, deren Auswirkungen hinsichtlich ihrer verkehrlichen Anbindung, der infrastrukturellen Ausstattung oder auch der Wirkung auf den Naturhaushalt frühzeitig im Planungsprozess zu beachten sind.

 

Prädestiniert für eine Nachverdichtung ist der Ortskern von Groß Flöthe – unter Berücksichtigung der gewachsenen Strukturen gelingt die Einpassung.

Ortsbild und Gestaltung

Durch wiederkehrende Formen und Gestaltungen werden Verwandtschaften zwischen den Gebäuden hergestellt, die sich aber in den Ausführungen baulicher Details voneinander unterscheiden und sich somit unverwechselbar präsentieren. Insgesamt ergibt sich so ein charakteristisches, gestalterisch ausgewogenes Dorfbild, das beim Betrachter auch unbewusst eine angenehme Wirkung hinterlässt.

Die Qualität von Wohnquartieren resultiert aus einer angemessenen Homogenität im äußeren Erscheinungsbild. Auf das harmonische Erscheinungsbild der künftigen Ortsansicht bzw. auf die Einpassung in das vorhandene Siedlungsbild sollte daher besonderer Wert gelegt werden. 

Mit Blick auf das in der baulichen Umgebung vorhandene, nach Struktur, Form und Material oftmals einheitlich überlieferte Baubild sollte eine grundlegende Homogenität gewährleistet werden. Dafür sollte jeder Bebauungsplan einen relativ groben Rahmen vorgeben, der extreme Abweichungen bei den einzelnen Gestaltungselementen ausschließt, jedoch gleichzeitig eine individuelle Gestaltung der Gebäude ermöglicht. 

 

Auch ein moderner Baukörper kann die regionaltypischen Gestaltungs-merkmale berücksichtigen – preisgekrönter Neubau des DGH Wenzendorf (JUP-Architekten/Winsen).

Planungsrecht für Solarparks

Die Wende zur nachhaltigen Energieerzeugung ist ein wesentlicher Baustein, um die ambitionierten Klimaschutzziele von Bund und Land zu erreichen. Neben der Windkraft ist die Solarenergie die einzige regenerative Energiequelle, die kurzfristig und in größerem Umfang ausgebaut werden kann. So wird, um den im Klimagesetz von Niedersachsen verankerten Leistungszuwachs zu erzielen, bis 2032 eine zusätzliche Fläche von ca. 20.500 ha für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) benötigt. 

Entsprechend besteht - vor allem von überregional aktiven Vorhabenträgern - eine stetig steigende Nachfrage nach neuen Standorten. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz können Konversionsflächen, ungenutzte Gewerbegebiete sowie landwirtschaftlich benachteiligte Flächen gefördert werden. Gleiches gilt für einen Streifen von 500 m Breite entlang von Autobahnen bzw. zweigleisigen Schienenwegen, wobei die ersten 200 m privilegiert, d.h. ohne Bebauungsplan, genehmigungsfähig sind. Nach der Änderung des LROP 2022 können zudem Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft in die planerische Abwägung einbezogen werden - allerdings ergibt sich hier keine Förderung. 

Mit Ausnahme der Privilegierung an den Verkehrswegen obliegt die Errichtung der PV-FFA den Kommunen, die über den Flächennutzungs- und einen Bebauungsplan den Ausbau auf ihrer Gemarkung steuern. Auch in dieser Ausrichtung haben wir erste Projekte zum Abschluss gebracht und verfügen - gegenüber extern tätigen Planungsbüros - in der Regel über sehr gute regionale Kenntnisse … und kurze Wege. 

Photovoltaik-Freiflächenanlagen gewährleisten eine umweltverträgliche Energiebereitstellung - der große Flächenbedarf darf in Verbindung mit den steigenden Pachtpreisen allerdings nicht zu einer Benachteiligung der Landwirtschaft führen. 

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