Seit vier Jahrzehnten leistet die Dorfentwicklung einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung der ländlichen Siedlungen. Anhaltende strukturelle und demografische Veränderungen erfordern Anpassungen der Grundversorgung und der Daseinsvorsorge. Und während sich einerseits für ortsbildprägende Altgebäude die Frage nach dem rentierlichen Erhalt stellt, sind andererseits zeitgemäße Wohnqualitäten sowie neue Wohnformen nachgefragt, um die Ortskerne als lebendige Zentren im ländlichen Raum zu stärken. Entsprechend verfolgt das Förderprogramm folgende Ziele:
Die Fördermittel zur Dorfentwicklung in Niedersachsen werden aus folgenden Quellen bereitgestellt:
Der gemeinsam mit der interessierten Öffentlichkeit erarbeitete Dorfentwicklungsplan bildet die Grundlage für die Förderung von öffentlichen und privaten Vorhaben. Auf seine Genehmigung durch das zuständige Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) folgt die Umsetzungsphase, die in der Regel einen Zeitraum von 6-8 Jahren umfasst.
Liegt nach rund einjähriger Planungsphase im Arbeitskreis und Abstimmung in den politischen Gremien vor: Der Dorfentwicklungsplan - Grundlage aller Fördermöglichkeiten.
Eine gute Übersicht über das Förderprogramm Dorfentwicklung in Niedersachsen gibt die Broschüre ZUKUNFT DORF - zum Herunterladen.
Die bewahrten prägenden Ortsbilder bilden ein wesentliches Merkmal zur Identifikation der Bewohner mit ihrem Lebensraum. Neben einer hohen Lebensqualität bieten sie als Wohnräume, Arbeitsstätten oder Treffpunkte Potential für eine breite Funktionalität. Die so entwickelten Ortskerne leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zur Innenentwicklung und wirken einer weiteren Flächenverdichtung im Außenbereich entgegen.
Ortskerne brauchen moderne und bezahlbare Wohnangebote für alle Altersgruppen, kreative Lösungen für die Nutzung alter Bausubstanz, Treffpunkte für die Bürger:Innen und Räume für möglichst viele Angebote der Daseinsvorsorge. Dabei zielt die Dorfentwicklung auf eine behutsame Weiterentwicklung des Baubestandes, die neben der Bewahrung regionaltypischer Bestandteile auch die qualitätvolle architektonische Ergänzung umfassen kann. Wie im Beispiel der Neuen Ortsmitte in Wahrenholz können Rückbau und Neubau wesentliche Bausteine einer nachhaltigen Innenentwicklung sein.
Eine Förderung des Abrisses setzt eine städtebaulich verträgliche Nachnutzung voraus. Neubauten sollten dabei die für den Ortskern charakteristischen Merkmale der baulichen Anordnung, der Gebäudeform sowie der Fassadengestaltung aufgreifen.
Die Neue Ortsmitte in Wahrenholz – ein vielfältig gefördertes Projekt mit Rathaus, Versammlungsraum und Sitz des Bürgervereins; dazu Ärztehaus und Seniorenwohnungen.
Im Mittelpunkt der Dorfentwicklung stehen die Bewohner des Dorfes. Sie sind aufgerufen, Defizite zu nennen, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und gemeinsam mit dem Planer Ideen und Konzepte zu entwickeln. Die Dorfentwicklung ist keine von außen erarbeitete Planung, sondern beruht auf der aktiven Mitarbeit der Dorfbewohner. Sie sind die unverzichtbaren Experten vor Ort!
Die Mitwirkung der Bürger erfolgt in Arbeitsgruppen; alternativ können Videokonferenzen durchgeführt werden. Dabei erfordert der regionale Ansatz eine überörtliche Betrachtungsweise bzw. Zusammensetzung. Erfahrungsgemäß zeichnen sich folgende Handlungsfelder ab:
Ergänzend zu der klassischen Bürgerbeteiligung bieten wir die Verlinkung mit einer Internetplattform an, die auf Basis einer Kartendarstellung eine online-Beteiligung in Form einer Ideensammlung ermöglicht. Gleichzeitig wird eine stets aktuelle Darstellung des Planungsprozesses z.B. unter einer separaten Rubrik Dorfentwicklung auf der homepage der auftraggebenden Gemeinde gewährleistet.
Nach wie vor wesentlicher Bestandteil der Dorfentwicklung – die gemeinsame Ortsbegehung. Die interaktive Ideenkarte bietet eine weitere zeitgemäße Beteiligungsform.
Als soziale Orte nehmen Plätze und Freiflächen eine wichtige städtebauliche Stellung in der dörflichen Struktur ein. Eine multifunktional nutzbare und gestalterisch angemessene Neuanlage setzt auch hier die gezielte Beteiligung der Bewohner:Innen voraus. Zudem wird im Rahmen der Dorfentwicklung eine klimaangepasste Ausstattung bzw. Materialauswahl sowie eine an die höheren Temperaturen und längeren Trockenperioden gewöhnte Bepflanzung gefordert. Weiterhin sollen Aspekte der Starkregenvorsorge berücksichtigt werden.
Die im Arbeitskreis erarbeiteten Konzepte können wir im Rahmen der Umsetzungsbegleitung bis zur Vorplanung weiterentwickeln. Ergänzt mit Baubeschreibung und Kostenschätzung können wir somit die Vorlage für die Antragstellung bieten.
Im Rahmen der baulichen Umsetzung können wir in unserem gesamten Tätigkeitsbereich auf zahlreiche Fachbüros aus den Bereichen Architektur, Straßen- und Tiefbau sowie Landschaftsplanung verweisen, mit denen wir bereits erfolgreich zusammengearbeitet haben.
Vorplanung im Rahmen der mittlerweile durchgeführten Erneuerung des Kirchhofes in Hankensbüttel.
Die Förderung von prägenden privaten Gebäuden im Ortskern ist ein wesentlicher Baustein der Dorfentwicklung. Ziel ist es, den Charakter des Dorfes mit seinem bau- und kulturhistorischen Erbe zu bewahren und die Lebens- und Wohnqualität der hier lebenden Menschen zu verbessern.
Historische Bausubstanz will aber nicht nur erhalten, sondern auch genutzt werden! Um wirtschaftlich rentable Vorhaben zu ermöglichen, bestehen mit den Förderaspekten der Revitalisierung und der Umnutzung attraktive Angebote, um leerstehenden alten Wohnraum zeitgemäß auszubauen oder nicht ehemalige Wirtschaftsgebäude einer neuen Funktion zuzuführen. Die hohen Fördermöglichkeiten können die dabei im Vergleich mit einem Neubau entstehenden Mehrkosten anreizen und mehr als ausgleichen.
Im Rahmen der sog. Umsetzungsbegleitung erarbeiten wir erste Konzepte kostenfrei für den privaten Eigentümer. Weitergehende, sowohl für die Beantragung (als auch für den ggfs. notwendigen Bauantrag) erforderliche Planungen mit entsprechenden Leistungsverzeichnissen müssen bei entsprechenden Fachplanern gesondert beauftragt werden. Die entsprechenden Planungskosten können in den förderfähigen Kosten mit geltend gemacht werden.
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